This Homepage can You

translate by click the next Button:

Flag Counter
Quality monitored by qualidator.com
Webutation

Hier befinden sich meine erlebten Fotomomente nach Jahreszahlen ! Bitte das gewünschte Jahr auswählen; danach kann man einzelne Momente erneut auswählen.

Das Recht auf Privatsphäre am Bild

Ausnahme: Öffentliche Veranstaltungen

Das Recht auf Privatsphäre endet bei Anlässen, zu denen sich Personen bewusst in die Öffentlichkeit begeben und z.B. an Veranstaltungen teilnehmen, bei denen üblicherweise fotografiert wird. Wer zu einem Volksfest, einem Umzug oder einer Demonstration oder zu touristischen Attraktionen geht, muss damit rechnen, dass er dort fotografiert wird und dass Aufnahmen von ihm veröffentlicht werden können.

Andererseits dürfen Kamerateams auch in der Öffentlichkeit Personen nicht gegen deren Willen filmen, gerade auch wenn die Personen erkennbar nicht aufgenommen werden wollen, so entschied etwa das Landgericht Köln, Beschluss vom 05.12.2011, Aktenzeichen 28 O 998/11 .

Außerdem lebt die Privatsphäre mit dem Recht am eigenen Bild und dem Verbot der Veröffentlichung auch bei öffentlichen Veranstaltungen in „intimen Situationen“ wieder auf. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen keine Bilder von Unfallopfern oder Bewusstlosen aufgenommen und veröffentlicht werden.


Ausnahme: Personen der Zeitgeschichte

Wenn prominente Personen der Zeitgeschichte aus Politik, Gesellschaft, Unterhaltung oder Sport fotografiert werden, ist eine Veröffentlichungsgenehmigung dann entbehrlich, wenn die Aufnahme von öffentlichem Interesse ist. Ein öffentliches Interesse ist sicherlich immer bei offiziellen Terminen gegeben.

Andererseits haben auch Personen der Zeitgeschichte einen Anspruch auf Privatsphäre jenseits des öffentlichen Interesses und selbstredend in intimen Situationen. Dies hat unter anderem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 24.06.2004 zu Aktenzeichen 59320/00 entschieden.

Wann das Interesse der Allgemeinheit an Information überwiegt und wann das Recht auf Schutz der Privatsphäre, ist in jedem Fall einzeln zu klären.


Quelle:http://www.refrago.de/Facebook_Google_und_andere_soziale_Netzwerke_Darf_man_selbst_aufgenommene_Fotos_von_anderen_ins_Internet_hochladen_und_damit_veroeffentlichen.frage76.html